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Brücke

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Definition

Kreuzungsbauwerk mit eigener Tragkonstruktion zum Überführen von Verkehrswegen (z.B. Straßen, Eisenbahnen) oder Materialtransportvorrichtungen (z.B. Förderbänder, Rohrleitungen) über ein Gewässer, andere Verkehrswege oder tiefer liegendes Gelände; bei kleineren Verhältnissen : Steg. Hiervon ist i.S. des ObKat zu unterscheiden die Kanalbrücke als ein künstliches Gewässerbett einer Binnenwasserstraße. Die Benennung richtet sich nach dem überführten, nicht nach dem gekreuzten Verkehrsweg u. dgl.

Synonyme

Steg

Abkürzungen

Quellen

DIN 1076; DIN4047-5

Verwandte Begriffe

Weiterführende Links


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