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Schubverband

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Definition

Verbindung aus einem oder mehreren Fahrzeugen, von denen sich mindestens eines vor dem Fahrzeug mit Maschinenantrieb befindet, das den Verband fortbewegt und als „Schubschiff“ oder „Schubboot„ bezeichnet wird. Beispiele: Koppelverband (siehe dort), „Päckchen“ (donauspezifischer Begriff für ein Schubboot, das zwei seitlich gekoppelte Leichter schiebt), “Spargel-Verband“ oder nur „Spargel“ oder „2er-SV“ oder „2er“ (Schubboot, das zwei Leichter, die hintereinander gekoppelt sind, schiebt oder Motorgüterschiff mit davor gekoppeltem Leichter), „4er-SV „ oder „4er“ (Schubboot mit 4 Leichtern davor – zweireihig, zweigliedrig) oder 6-Leichter-Verband oder „6er“ (Schubboot, das 6 Leichter schiebt, entweder dreispurig-zweigliedrig oder zweispurig-dreigliedrig).

Synonyme

Abkürzungen

Quellen

Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005

Verwandte Begriffe

Weiterführende Links


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