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Schleuse

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Definition

Bauwerk zum Überwinden einer Fallstufe, bei dem durch Füllen oder Leeren der Schleusenkammer Wasserfahrzeuge gehoben/gesenkt werden. Eine Schiffsschleusenanlage kann aus einer oder mehreren Schiffsschleusen nebst Anlagenzubehör bestehen. Zur Schiffsschleusenanlage gehören auch die Schleusenvorhäfen. Schiffsschleusenanlagen gibt es als Bestandteil von Anlagenkomplexen wie Staustufen, Kanalstufen, Sperrwerksanlagenkomplexen oder Hafenanlagenkomplexen, aber auch für sich an der Fallstufe eines Schifffahrtskanals.

Synonyme

Abkürzungen

keine

Quellen

DIN 4054; VV-WSV 11 02

Verwandte Begriffe

Weiterführende Links


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