Aktionen

Fish passage guidelines for the Auckland Region (TP 131)

Aus BAWiki

Version vom 28. August 2012, 08:58 Uhr von imported>Mueller-hagedorn (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Dokumentsteckbrief |name=Fish passage guidelines für the Auckland Region (TP 131) |id=11.1 |land=Neuseeland |herausgeber=Auckland Regional Council |grundlage=…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Name

Fish passage guidelines für the Auckland Region (TP 131)

ID

11.1

Land

Neuseeland

Herausgeber

Auckland Regional Council

Grundlage

-

Spezialisierung

-

Zielfischart

neuseeländische Arten

beschriebene Bauweisen

diverse, jedoch Schwerpunkt auf Straßendurchlässe

Aktualisierungsdatum

2000

Anmerkungen

-

Zusammenfassung

Neuseelands natürliche Süßwasserfischfauna umfasst lediglich 35 Arten zzgl. 6 marine Arten (temporäre Besiedler). 20 weitere Arten sind (durch Siedler) eingeschleppt worden. 18 der einheimischen Arten sind diadrom (überwiedend katadrom).

Die Veröffentlichung der Bezirksregierung Auckland (als (bevölkerungs)reichste und einflussreichste Region in Neuseeland) ist das einzige umfassenden Kompendium zum Thema Fischaufstieg in Neuseeland. Im Regierungsbezirk ist die Richtlinie bindend. In anderen Landesteilen wird sie ebenfalls angewandt, ist jedoch nicht verbindlich.

Die Richtlinie umfasst folgende Themenbereiche:

  • Fischverbreitung im Regierungsbezirk Auckland (Kap. 2)
  • Biologische Grundlagen (Fischwanderungen, Schwimmvermögen)(Kap. 3.1 und 3.2)
  • Barrierewirkung für Fische (Kap. 3.3)
  • Berücksichtigung des Themas Durchgängigkeit (Kap. 4)
  • Wanderbarrieren im Regierungsbezirk Auckland (Kap. 5)
  • Empfehlungen für Straßendurchlässe, Sohlabstürze und FAA (Kap. 6)

zurück zu: Richtlinien zu Fischaufstiegsanlagen Neuseeland


Strukturübersicht