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Merkblatt 509 (Entwurf): Fischaufstiegsanlagen und fischpassierbare Bauwerke - Gestaltung, Bemessung, Qualitätssicherung

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Version vom 23. August 2012, 13:22 Uhr von imported>Mueller-hagedorn
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Name

Merkblatt 509 (Entwurf): Fischaufstiegsanlagen und fischpassierbare Bauwerke - Gestaltung, Bemessung, Qualitätssicherung

ID

3.13

Land

Deutschland

Herausgeber

DWA

Grundlage

DVWK M 232 (1996)

Spezialisierung

-

Zielfischart

Fischfauna in Deutschland

beschriebene Bauweisen

diverse

Aktualisierungsdatum

2010

Anmerkungen

Gelbdruck zur bundesweiten Stellungnahme

Zusammenfassung

Das Merkblatt 509 wird mit Erscheinung als Weißdruck im Jahre 2012 das DVWK M 232 als völlig überarbeitetes Standardwerk ersetzen.

Wesentliche Änderungen bzw. Neuerungen gegenüber dem DVWK M 232 sind:

  • Philosophie einer Fließgewässerzonen konformen Bemessung und Gestaltung von FAA.
  • Klare und nachvollziehbare Ableitung von geometrischen und hydraulischen Grenzwerten basierend auf den Körpergrößen und Schwimmleistungen von Fischen sowie Differenzierung nach der Fallhöhe an einem Bauwerk.
  • Integration von Sicherheitsbeiwerten zur Berücksichtigung von Unschärfen bei der hydraulischen Bemessung, baulichen Ungenauigkeiten und betrieblichen Unwägbarkeiten (z.B. Beeinträchtigung der Funktionstüchtigkeit durch Verklausung).
  • Beurteilung neueren Fischpasstypen, wie z.B. Rundbecken- und Borstenfischpass.
  • Berücksichtigung von Kreuzungsbauwerken (z.B. Durchlässe, Düker und HRB).
  • Befassung mit regionalen Besonderheiten, wie z.B. Siel- und Schöpfbauwerken in Norddeutschland.
  • Klarstellung, dass naturnahe Bauweisen nicht per se besser funktionieren als technische.
  • Einführung eines Qualitätssicherungskonzepts (u.a. mit dem Ziel Kosteneinsparung).
  • Befassung mit den Themen Baukosten und Betriebsaufwendungen.

Das DWA M 509 ist ein topaktuelles international abgestimmtes und öffentl. konsultiertes technisches Regelwerk (S.d.T.), welches die gesamte Fischfauna in Deutschland berücksichtigt (nicht nur bestimmte Zielfischarten), d.h. es ist WRRL-konform. Das Qualitätssicherung-Konzept macht Funktionskontrollen nur dann erforderlich, wenn von den Vorgaben im Merkblatt abgewichen wird.


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