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Abladetiefe

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Definition

Der einem bestimmten Beladungszustand entsprechende Tiefgang eines Schiffes im Ruhestand. Örtlich und temporär mögliche, zum abladebestimmenden Engpass gehörige, maximal Abladetiefe, die aus den Tiefen- und den fahrdynamischen Verhältnissen allein resultiert ohne Berücksichtigung der Bereederung und hydrologischen Unsicherheiten etc. [Quelle 1]

Synonyme

Potentielle Abladetiefe; Grenzabladetiefe

Abkürzungen

keine

Quellen

  1. Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005

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