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Absperrdamm

Aus BAWiki

Glossareintrag |definition=# Erdbauwerk, durch das eine Kanalstrecke vorübergehend oder in Altstrecken auf Dauer abgesperrt wird. [Quelle 1]

  1. Erdbauwerk, durch das ein Nebenarm abgesperrt und so zu einem Altarm wird. Damm ohne irgendwelche Entlastung auf der gesamten Länge. [Quelle 2]

|quellen=

  1. Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005
  2. Fachwörterbuch für Bewässerung und Entwässerung, Ausschuss für Internationale Zusammenarbeit im Kuratorium für Kulturbauwesen, Franckh’sche Verlagshandlung Stuttgart, 1984

|name_en=dam, barrage