Kennung
Aus BAWiki
Definition
Das ein Schifffahrtszeichen kennzeichnende Merkmal, z. B.: Form, Farbe, Anordnung, Symbol, Aufschrift. Anzahl, Anordnung, Folge und Dauer (zeitlicher Verlauf) und Farbe von Lichterscheinungen. Folge, Dauer und Frequenz von Schallwellen oder elektromagnetische Wellen im nichtsichtbaren Bereich. Bei Leuchtfeuern wird unter „Kennung“ vorwiegend der zeitliche Verlauf der Lichterscheinungen verstanden.
Synonyme
ID
Abkürzungen
Quellen
DIN 4054