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Parallelwerk

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Definition

In Fließrichtung liegendes Regelungsbauwerk zur seitlichen Begrenzung des Abflussquerschnittes.; Längswerk zur seitlichen Begrenzung des hydraulisch wirksamen Abflussquerschnitts oder über oder unter dem Wasserspiegel liegend zum Schutz des Ufers vor Sandabtrag. Zum Parallelwerk gehören auch die quer zur Fließrichtung liegenden Stützbauwerke. Der durch ein Parallelwerk über dem Wasserspiegel abgetrennte Teil des Flussbetts bildet ein Altwasser (nicht: Buhnenfeld).

Synonyme

Abkürzungen

Quellen

DIN 4054

Verwandte Begriffe

Weiterführende Links


Strukturübersicht