Küstengewässer
Aus BAWiki
Definition
Gewässer zwischen der Uferlinie an der Festlandküste oder der seewärtigen Begrenzung der Binnengewässer einerseits und der Hoheitsgrenze, bis zu 12 Seemeilen (Grenze zur Hohen See) von der Basislinie des Küstenmeeres entfernt, andererseits.; Das Meer zwischen der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser oder zwischen der seewärtigen Begrenzung der oberirdischen Gewässer und der seewärtigen Begrenzung des Küstenmeeeres.
Synonyme
Hoheitsgewässer
Abkürzungen
Quellen
DIN 4049-3; DIN 4054; Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Berlin, 2009; Seerechtsübereinkommen (SRÜ)