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Seit Inkrafttreten des novellierten Wasserhaushaltsgesetzes am 1. März 2010 obliegt dem Bund die Aufgabe, an den von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) errichteten und betriebenen Stauanlagen die ökologische Durchgängigkeit zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Eine erste Analyse hat gezeigt, dass die überwiegende Zahl der WSV-Staustufen nicht ausreichend durchgängig ist und demzufolge der Bau von Fischauf- und –abstiegsanlagen erforderlich ist.

Neben der Beratung der WSV bei der Planung von Maßnahmen zur Gewährleistung des Fischauf- und -abstiegs, bearbeitet die BAW gemeinsam mit der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG), und häufig in Kooperation mit Universitäten Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Diese haben das Ziel, offene, für die Planungspraxis relevante Fragestellungen zu beantworten. Die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten lassen sich in drei Bereiche unterteilen.

Bemessungsvorgaben
Forschungsarbeiten, die sich mit konkreten Defiziten bestehender Bemessungsvorgaben beschäftigen, dienen dem Ziel, ein auf die Verhältnisse an Bundeswasserstraßen abgestimmten Standard für Fischauf- und -abstiegsanlagen zu entwickeln.
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FuE
Neben diesen stark anlagenbezogenen Arbeiten, gibt es eine Reihe an Forschungsprojekten, die sich grundlegenden Fragen widmen und erst in weiteren Entwicklungsschritten zu Bemessungsvorgaben führen werden.
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Pilotanlagen
Ein weiterer wesentlicher Baustein der Forschung von BAW und BfG sind Pilotanlagen, die an verschiedenen Bundeswasserstraßen errichtet werden. An diesen Anlagen sollen wichtige Fragen zum Verhalten von Fischen in deren natürlichen Umfeld untersucht werden.
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