Aktionen

Schwimmende Anlage

Aus BAWiki

Version vom 25. Oktober 2016, 14:48 Uhr von imported>BAWikiSysop (Textersetzung - „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung“ durch „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Definition

Ganz oder teilweise aus schwimmfähigen Körpern bestehende Anlage, die in der Regel nicht zur Fortbewegung im Wasser bestimmt und deshalb ortsgebunden ist.

Synonyme

Abkürzungen

Quellen

Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005

Verwandte Begriffe

Weiterführende Links


Strukturübersicht