Aktionen

Schutzhafen

Aus BAWiki

Version vom 25. Oktober 2016, 14:48 Uhr von imported>BAWikiSysop (Textersetzung - „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung“ durch „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung“)

Definition

Zufluchtshafen für Wasserfahrzeuge bei widrigen Verhältnissen, z. B. Hochwasser, Eis, Sturm. Hochwassergeschützte Liegestellen, z. B. in Schleusenkanälen, sind keine Schutzhäfen.

Synonyme

Abkürzungen

Quellen

Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005

Verwandte Begriffe

Weiterführende Links


Strukturübersicht