Motorboot
Aus BAWiki
Definition
Schiff ohne Laderaum oder Ladefläche, jedoch gelegentlich mit Arbeitsdeck, mit einer Verdrängung < 15 m3 und einer fest installierten Maschinenleistung > 22 kW, das von der Bauart her keinem überwiegenden Verwendungszweck zugeordnet werden kann. Beispiel : Aufsichtsboot eines Außenbezirks. Motorboote können auch Objektteil eines anderen Wasserfahrzeugs oder einer Anlage sein, z.B. als Rettungsboot.
Synonyme
Abkürzungen
Quellen
Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005