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Leuchtfeueranlage

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Definition

Feste Anlage, die ein Leuchtfeuer bei Nacht - unter bestimmten Bedingungen auch am Tag - trägt und die im Allgemeinen bei Tag als Körperzeichen dient. Eine Richtfeuerlinie ist ein Anlagensystem, in dem Oberfeueranlage und Unterfeueranlage zusammenwirken. Träger eines Leuchtfeuers kann sein: ein Leuchtturm, eine Leuchtbake oder ein Leuchtpfahl.

Synonyme

Abkürzungen

Quellen

Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005

Verwandte Begriffe

Weiterführende Links


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