Binnengewässer
Aus BAWiki
Definition
Oberirdische Gewässer landwärts der Küstengewässer.
Gemäß Art. 8 I SRÜ (Seerechtsübereinkommen; Seerecht) werden als i. G. oder Territorialgewässer diejenigen Gewässer bezeichnet, die landeinwärts der Basislinie des Küstenmeeres eines Staates liegen. Die normale Basislinie des Küstenmeeres verläuft dort, wo bei durchschnittlichem Ebbestand die Niedrigwasserlinie liegt. Hierzu gehören an der Nordsee das Wattenmeer (zwischen Festland und vorgelagerter Inselkette) und die Meeresbuchten (z. B. Jadebusen), an der Ostsee die Bodden, Förden, Haffs, Meeresarme (z. B. Schlei), Meeresbuchten und Sunde.
Synonyme
Inneres Gewässer
Abkürzungen
Quellen
DIN 4049-3; Web
Verwandte Begriffe
Weiterführende Links
http://www.rechtslexikon.net/d/innere-gew%C3%A4sser/innere-gew%C3%A4sser.htm