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Auslassbauwerk

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Definition

Bauwerk mit Verschluss für die Abgabe von Wasser aus einem Wasserlauf als Freiwasser (nicht nutzbarer Teil des vorhandenen Wassers) oder zur Hochwasserentlastung aus einer Stau- oder Kanalhaltung in eine andere Haltung oder in einen anderen Wasserlauf im freien Gefälle. Bezugsbereich ist hier das entlastete Gewässer, während bei Entnahmebauwerken das entnommene Wasser der Bezugsbereich ist. Ein Auslassbauwerk eines Schifffahrtskanals kann als Einlauf in einen Düker unter dem Schifffahrtskanal ausgebildet sein.

Synonyme

Freiarche; Freiwasseranlage; Leerschuss

Abkürzungen

Quellen

Objektkatalog der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005

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