Kennung
Aus BAWiki
Definition
Das ein Schifffahrtszeichen kennzeichnende Merkmal, z. B.: Form, Farbe, Anordnung, Symbol, Aufschrift; Anzahl, Anordnung, Folge und Dauer (zeitlicher Verlauf) und Farbe von Lichterscheinungen; Folge, Dauer und Frequenz von Schallwellen oder elektromagnetische Wellen im nichtsichtbaren Bereich. Bei Leuchtfeuern wird unter „Kennung“ vorwiegend der zeitliche Verlauf der Lichterscheinungen verstanden.
Synonyme
ID
Abkürzungen
Quellen
DIN 4054