Auslassbauwerk
Aus BAWiki
Definition
Bauwerk mit Verschluss für die Abgabe von Wasser aus einem Wasserlauf als Freiwasser (nicht nutzbarer Teil des vorhandenen Wassers) oder zur Hochwasserentlastung aus einer Stau- oder Kanalhaltung in eine andere Haltung oder in einen anderen Wasserlauf im freien Gefälle. Bezugsbereich ist hier das entlastete Gewässer, während bei Entnahmebauwerken das entnommene Wasser der Bezugsbereich ist. Ein Auslassbauwerk eines Schifffahrtskanals kann als Einlauf in einen Düker unter dem Schifffahrtskanal ausgebildet sein.
Synonyme
Freiarche; Freiwasseranlage; Leerschuss
Abkürzungen
Quellen
Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005