Prahm
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Definition
Binnenschiff mit Laderaum oder Ladefläche - mit oder ohne Antrieb - für Arbeiten einschl. Gütertransport auf Wasserstraßen. Nach der Fortbewegungsart ohne eigenen Antrieb kann zwischen Schleppprahmen und Schubprahmen unterschieden werden.
Synonyme
Abkürzungen
Quellen
Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005