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Absperrdamm

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Version vom 25. Januar 2025, 05:47 Uhr von BAWiki Glossar (Diskussion | Beiträge) (Glossareintrag |definition=# Erdbauwerk, durch das eine Kanalstrecke vorübergehend oder in Altstrecken auf Dauer abgesperrt wird. <ref group="Quelle">Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005</ref> # Erdbauwerk, durch das ein Nebenarm abgesperrt und so zu einem Altarm wird. Damm ohne irgendwelche Entlastung auf der gesamten Länge. <ref group="Quelle"> Fachwörterbuch…)

Definition

  1. Erdbauwerk, durch das eine Kanalstrecke vorübergehend oder in Altstrecken auf Dauer abgesperrt wird. [Quelle 1]
  2. Erdbauwerk, durch das ein Nebenarm abgesperrt und so zu einem Altarm wird. Damm ohne irgendwelche Entlastung auf der gesamten Länge. [Quelle 2]

Synonyme

Abkürzungen

keine

Quellen

  1. ↑ Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005
  2. ↑ Fachwörterbuch für Bewässerung und Entwässerung, Ausschuss für Internationale Zusammenarbeit im Kuratorium für Kulturbauwesen, Franckh’sche Verlagshandlung Stuttgart, 1984

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