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Vorlage:Glossareintrag

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Definition

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), die dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr nachgeordnet ist, ist zuständig für die Verwaltung der (bundeseigenen) Bundeswasserstraßen der Bundesrepublik Deutschland und die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs.

Synonyme

Abkürzungen

keine

Quellen

Verwandte Begriffe

Weiterführende Links


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