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Abladetiefe: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Textersetzung - „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung“ durch „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung“)
 
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Aktuelle Version vom 25. Oktober 2016, 14:48 Uhr

Definition

Der einem bestimmten Beladungszustand entsprechende Tiefgang eines Schiffes im Ruhestand. Örtlich und temporär mögliche, zum abladebestimmenden Engpass gehörige, maximal Abladetiefe, die aus den Tiefen- und den fahrdynamischen Verhältnissen allein resultiert ohne Berücksichtigung der Bereederung und hydrologischen Unsicherheiten etc.

Synonyme

Potentielle Abladetiefe; Grenzabladetiefe

Abkürzungen

Quellen

Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005

Verwandte Begriffe

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