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Feuerschiff: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 7. Juni 2016, 09:58 Uhr

Definition

Dient als Navigationshilfe für die Schifffahrt. Verankertes Spezialschiff als Leuchtfeuer; Verankerte unbemannte schiffsförmige schwimmende Anlage als Träger eines Leuchtfeuers. Neben den leuchtfeuertechnischen Einrichtungen ist das Feuerschiff noch Träger weiterer verkehrstechnischer Einrichtungen wie Nebelschalleinrichtung, Radarantwortbake.

Synonyme

Abkürzungen

Quellen

DIN 4054

Verwandte Begriffe

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