Merkblatt 509 (Entwurf): Fischaufstiegsanlagen und fischpassierbare Bauwerke - Gestaltung, Bemessung, Qualitätssicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 23. August 2012, 13:22 Uhr
Name
Merkblatt 509 (Entwurf): Fischaufstiegsanlagen und fischpassierbare Bauwerke - Gestaltung, Bemessung, Qualitätssicherung
ID
3.13
Land
Deutschland
Herausgeber
DWA
Grundlage
DVWK M 232 (1996)
Spezialisierung
-
Zielfischart
Fischfauna in Deutschland
beschriebene Bauweisen
diverse
Aktualisierungsdatum
2010
Anmerkungen
Gelbdruck zur bundesweiten Stellungnahme
Zusammenfassung
Das Merkblatt 509 wird mit Erscheinung als Weißdruck im Jahre 2012 das DVWK M 232 als völlig überarbeitetes Standardwerk ersetzen.
Wesentliche Änderungen bzw. Neuerungen gegenüber dem DVWK M 232 sind:
- Philosophie einer Fließgewässerzonen konformen Bemessung und Gestaltung von FAA.
- Klare und nachvollziehbare Ableitung von geometrischen und hydraulischen Grenzwerten basierend auf den Körpergrößen und Schwimmleistungen von Fischen sowie Differenzierung nach der Fallhöhe an einem Bauwerk.
- Integration von Sicherheitsbeiwerten zur Berücksichtigung von Unschärfen bei der hydraulischen Bemessung, baulichen Ungenauigkeiten und betrieblichen Unwägbarkeiten (z.B. Beeinträchtigung der Funktionstüchtigkeit durch Verklausung).
- Beurteilung neueren Fischpasstypen, wie z.B. Rundbecken- und Borstenfischpass.
- Berücksichtigung von Kreuzungsbauwerken (z.B. Durchlässe, Düker und HRB).
- Befassung mit regionalen Besonderheiten, wie z.B. Siel- und Schöpfbauwerken in Norddeutschland.
- Klarstellung, dass naturnahe Bauweisen nicht per se besser funktionieren als technische.
- Einführung eines Qualitätssicherungskonzepts (u.a. mit dem Ziel Kosteneinsparung).
- Befassung mit den Themen Baukosten und Betriebsaufwendungen.
Das DWA M 509 ist ein topaktuelles international abgestimmtes und öffentl. konsultiertes technisches Regelwerk (S.d.T.), welches die gesamte Fischfauna in Deutschland berücksichtigt (nicht nur bestimmte Zielfischarten), d.h. es ist WRRL-konform. Das Qualitätssicherung-Konzept macht Funktionskontrollen nur dann erforderlich, wenn von den Vorgaben im Merkblatt abgewichen wird.
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