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Vorhaben: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 7. Januar 2025, 15:30 Uhr

Definition

Hierbei handelt es sich um den Oberbegriff für Pläne und Projekte.Bei dem Aus- und Neubau einer Bundeswasserstraße versteht man unter einem Vorhaben diejenigen Baumaßnahmen, die einen sinnvoll funktionsfähigen Bereich der Wasserstraße mit eigener Verkehrsbedeutung betreffen. Der Begriff "Vorhaben" entspricht dem Projektbegriff der UVP- Richtlinie.

Synonyme

Abkürzungen

keine

Quellen

Handbuch Umweltbelange an Bundeswasserstrassen

Verwandte Begriffe

Planfeststellungsabschnitt

Weiterführende Links


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