Feuerschiff: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 7. Januar 2025, 15:02 Uhr
Definition
Dient als Navigationshilfe für die Schifffahrt. Verankertes Spezialschiff als Leuchtfeuer. Verankerte unbemannte schiffsförmige schwimmende Anlage als Träger eines Leuchtfeuers. Neben den leuchtfeuertechnischen Einrichtungen ist das Feuerschiff noch Träger weiterer verkehrstechnischer Einrichtungen wie Nebelschalleinrichtung, Radarantwortbake.
Synonyme
Abkürzungen
Quellen
DIN 4054