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Feuerschiff: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 7. Januar 2025, 15:02 Uhr

Definition

Dient als Navigationshilfe für die Schifffahrt. Verankertes Spezialschiff als Leuchtfeuer. Verankerte unbemannte schiffsförmige schwimmende Anlage als Träger eines Leuchtfeuers. Neben den leuchtfeuertechnischen Einrichtungen ist das Feuerschiff noch Träger weiterer verkehrstechnischer Einrichtungen wie Nebelschalleinrichtung, Radarantwortbake.

Synonyme

Abkürzungen

Quellen

DIN 4054

Verwandte Begriffe

Weiterführende Links


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