Leuchte: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 17. Februar 2020, 07:00 Uhr
Definition
Gerät zur Verteilung (z. B. Optik), Filterung (z. B. Farbfilter) oder Umformung des Lichtes einer Lampe einschließlich der zur Befestigung, zum Schutz und zum Betrieb der Lampe notwendigen Bestandteile. Leuchten für Zeichen/Signale dienen der unmittelbaren Wirkung auf das Auge, Leuchten für Beleuchtungszwecke dienen durch Aufhellung des Umfeldes der mittelbaren Wirkung auf das Auge. Beispiele : Leuchtfeuerlaterne eines Leuchtturms, Seelaterne einer Leuchttonne.
Synonyme
Abkürzungen
Quellen
Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005; DIN 5039
Verwandte Begriffe
Laterne