Schiffsschleuse: Unterschied zwischen den Versionen
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|definition=Bauwerk zum Überwinden einer Fallstufe, bei dem durch Füllen oder Leeren der Schleusenkammer Wasserfahrzeuge gehoben/gesenkt werden. Eine Schiffsschleusenanlage kann aus einer oder mehreren Schiffsschleusen nebst Anlagenzubehör bestehen. Zur Schiffsschleusenanlage gehören auch die Schleusenvorhäfen. Schiffsschleusenanlagen gibt es als Bestandteil von Anlagenkomplexen wie Staustufen, Kanalstufen, Sperrwerksanlagenkomplexen oder Hafenanlagenkomplexen, aber auch für sich an der Fallstufe eines Schifffahrtskanals. | |definition=Bauwerk zum Überwinden einer Fallstufe, bei dem durch Füllen oder Leeren der Schleusenkammer Wasserfahrzeuge gehoben/gesenkt werden. Eine Schiffsschleusenanlage kann aus einer oder mehreren Schiffsschleusen nebst Anlagenzubehör bestehen. Zur Schiffsschleusenanlage gehören auch die Schleusenvorhäfen. Schiffsschleusenanlagen gibt es als Bestandteil von Anlagenkomplexen wie Staustufen, Kanalstufen, Sperrwerksanlagenkomplexen oder Hafenanlagenkomplexen, aber auch für sich an der Fallstufe eines Schifffahrtskanals. | ||
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Version vom 13. Februar 2020, 14:11 Uhr
Definition
Bauwerk zum Überwinden einer Fallstufe, bei dem durch Füllen oder Leeren der Schleusenkammer Wasserfahrzeuge gehoben/gesenkt werden. Eine Schiffsschleusenanlage kann aus einer oder mehreren Schiffsschleusen nebst Anlagenzubehör bestehen. Zur Schiffsschleusenanlage gehören auch die Schleusenvorhäfen. Schiffsschleusenanlagen gibt es als Bestandteil von Anlagenkomplexen wie Staustufen, Kanalstufen, Sperrwerksanlagenkomplexen oder Hafenanlagenkomplexen, aber auch für sich an der Fallstufe eines Schifffahrtskanals.
Synonyme
Schleuse
Abkürzungen
Quellen
DIN 4054; Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005