Verkehrstechnik für die Schifffahrt: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 25. Oktober 2016, 14:48 Uhr
Definition
Gesamtheit technischer Maßnahmen, um für die Sicherung und Erleichterung des Schiffsverkehrs, für den Schutz der Wasserstraßen und von Anlagen an den Wasserstraßen oder auf dem übrigen Meer sowie zur Verhütung von der Schifffahrt ausgehender Gefahren von Verwaltungsdienststellen oder Dienstleistern bereitgestellte Informationen zu verarbeiten, weiterzuleiten und an die Schifffahrt auszusenden sowie Informationen über verkehrsbezogene Objekte auf den Wasserstraßen und dem übrigen Meer zu gewinnen, zu verarbeiten, weiterzuleiten und bereitzustellen.
Synonyme
Maritime Verkehrstechnik, nicht: Telematik
Abkürzungen
Quellen
Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005