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Unspezifische Ausrüstung: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Textersetzung - „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung“ durch „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung“)
 
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Aktuelle Version vom 25. Oktober 2016, 14:48 Uhr

Definition

Fest eingebaute Einrichtungen, Geräte, Leitungen u. dgl. sowie bewegliche Geräte und sonstige Gegenstände, die den bestimmungsgemäßen Betrieb und/oder die bestimmungsgemäße Nutzung eines Bauwerks /Gebäudes ermöglichen oder erleichtern sowie den Schutz einer Anlage und/oder die Sicherheit von Menschen gewährleisten.

Synonyme

Unspezifische Ausrüstung einer Anlage

Abkürzungen

Quellen

Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005

Verwandte Begriffe

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