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Hohe See: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Textersetzung - „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung“ durch „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung“)
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Version vom 25. Oktober 2016, 14:48 Uhr

Definition

Die Hohe See umfasst nach Artikel 86 des Seerechtsübereinkommens von 1982 (SRÜ) alle die Teile des Meeres, die nicht zur ausschließlichen Wirtschaftszone, zum Küstenmeer oder zu den inneren Gewässern eines Staates oder zu den Archipelgewässern eines Archipelstaats gehören. Sie sind damit frei von der Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt. An das Küstengewässer schließt sich zunächst die ausschließliche Wirtschaftszone an, die mit dem deutschen Festlandsockel identisch ist.

Synonyme

Abkürzungen

Quellen

Web; Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005

Verwandte Begriffe

Weiterführende Links

https://de.wikipedia.org/wiki/Hohe_See


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