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Version vom 25. Oktober 2016, 14:48 Uhr
Definition
Bauwerk zum Abschließen von Strecken eines Schifffahrtskanals, um bei Schäden das Auslaufen einer gesamten Kanalhaltung zu verhindern und das Überfluten des umliegenden Geländes zu mindern. Beide Torarten können auch der Trockenlegung einer Kanalstrecke dienen bei Havarien, Schäden oder Inspektionen. Dem gleichen Zweck dient ein Kanalnotverschluss, gebildet durch eingesetzte Balken an baulich vorbereiteten Uferstellen.
Synonyme
Abkürzungen
Quellen
DIN 4054; Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005