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Objektanstrahlung: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Textersetzung - „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung“ durch „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung“)
 
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Aktuelle Version vom 25. Oktober 2016, 14:48 Uhr

Definition

Anlage für die Anstrahlung eines auffällig aus der Umgebung herausgehobenen Objektes zur Erleichterung der Orientierung und Gefahrabwendung. Beispiele: Molenköpfe, Brückenpfeiler, als Anlagenzubehör an Schleuseneinfahrten und Hafeneinfahrten. „Anstrahlungskörper“ sind eigens aufgestellte Objekte, die angestrahlt werden. „Leuchtkörper“ dagegen sind eigens aufgestellte Objekte, die von innen her durchstrahlt werden.

Synonyme

Abkürzungen

Quellen

Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005

Verwandte Begriffe

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