Fernwirkzentralanlage: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 26. Juni 2017, 15:30 Uhr
Definition
Verkehrstechnische Anlage für die gesammelte Darstellung der von den Schifffahrtszeichen eines bestimmten Bereiches empfangenen Informationen über deren Betrieb, insbesondere Störungsmeldungen, und für die Fernsteuerung der Schifffahrtszeichen. Auf Anforderung werden von dort schifffahrtspolizeilich oder nautisch erforderliche Steuerungsvorgänge ausgelöst.
Synonyme
Fernwirkzentralanlage für Schifffahrtszeichen
Abkürzungen
Quellen
Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005