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Schleusenkanal: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Textersetzung - „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung“ durch „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung“)
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Version vom 25. Oktober 2016, 14:48 Uhr

Definition

Abschnitt eines staugeregelten Flusses i.d.R. als Durchstich, der als Zufahrt zur Schiffsschleusenanlage vom Fluss abzweigt. Der obere und untere Schleusenkanal bildet ganz oder teilweise den oberen/unteren Schleusenvorhafen als Teil der Schiffsschleusenanlage. Ein Schleusenkanal kann zugleich Kraftwerkskanal sein (z. B. Schleusenkanal Gerlachshausen des Mains, Schleusen- und Kraftwerkskanal Wieblingen des Neckars). Beim Bau eines neuen Schleusenkanals wird der bisherige, wenn er für den Verkehr erhalten bleibt, zum alten Schleusenkanal; wird die Schleuse außer Betrieb genommen, wird der bisherige zum ehemaligen Schleusenkanal.

Synonyme

Abkürzungen

Quellen

DIN 4054; Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005

Verwandte Begriffe

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