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Verkehrstechnik für die Schifffahrt: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 25. Oktober 2016, 14:48 Uhr

Definition

Gesamtheit technischer Maßnahmen, um für die Sicherung und Erleichterung des Schiffsverkehrs, für den Schutz der Wasserstraßen und von Anlagen an den Wasserstraßen oder auf dem übrigen Meer sowie zur Verhütung von der Schifffahrt ausgehender Gefahren von Verwaltungsdienststellen oder Dienstleistern bereitgestellte Informationen zu verarbeiten, weiterzuleiten und an die Schifffahrt auszusenden sowie Informationen über verkehrsbezogene Objekte auf den Wasserstraßen und dem übrigen Meer zu gewinnen, zu verarbeiten, weiterzuleiten und bereitzustellen.

Synonyme

Maritime Verkehrstechnik, nicht: Telematik

Abkürzungen

Quellen

Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005

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