Nebengewässer: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. Oktober 2016, 14:48 Uhr
Definition
Gewässer, das nicht zu einer Bundeswasserstraße gehört und deshalb selbständig ist, das jedoch im Eigentum des Bundes steht oder zu dem, soweit im Eigentum Dritter, die WSV eine Aufgabenbeziehung hat. Aus praktischen Gründen haben eine Reihe von Nebengewässern mit hydrologischer Verbindung zu einer Bundeswasserstraße Bundeswasserstraßen-Identnummern erhalten. Alle übrigen Nebengewässer werden mit einer Objekt-Identnummer erfasst.
Synonyme
Abkürzungen
Quellen
Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005