Betriebswohngebäude: Unterschied zwischen den Versionen
Aus BAWiki
imported>BAWiki Glossar (Glossareintrag) |
imported>BAWikiSysop K (Textersetzung - „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung“ durch „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung“) |
||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
|synonyme= | |synonyme= | ||
|abkuerzungen= | |abkuerzungen= | ||
|quellen=Objektkatalog der | |quellen=Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005 | ||
|links= | |links= | ||
}} | }} |
Aktuelle Version vom 25. Oktober 2016, 14:48 Uhr
Definition
Gebäude, das überwiegend, also mit mehr als 50 % der Nutzfläche, zur Unterbringung von Betriebspersonal und/oder Unterhaltungspersonal in einer Dienstwohnung oder Bundesmietwohnung dient. Die Benennung der Gebäude richtet sich allein nach der überwiegenden Nutzung. Betriebswohngebäude sind oft Teil einer Anlage.
Synonyme
Abkürzungen
Quellen
Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005