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Aktuelle Version vom 23. Oktober 2019, 10:44 Uhr
Definition
Stauanlage, die im Wesentlichen nur den Fluss und nicht die ganze Talbreite absperrt. Sie besteht aus Absperrbauwerken (Wehr mit Stauhaltungsdämmen bzw. Deichen und gegebenenfalls Kraftwerk und Schiffsschleuse) und der Stauhaltung.; Gesamtheit der Anlagen an einer Fallstufe eines staugeregelten Flussabschnittes.; Anlagenkomplex an einer Fallstufe eines staugeregelten Flussabschnittes, der im Wesentlichen nur den Fluss und nicht die ganze Talbreite absperrt.
Synonyme
Flusssperre
Abkürzungen
Quellen
DIN 4048-1; DIN 4054; Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005