Schubverband: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 25. Oktober 2016, 14:48 Uhr
Definition
Verbindung aus einem oder mehreren Fahrzeugen, von denen sich mindestens eines vor dem Fahrzeug mit Maschinenantrieb befindet, das den Verband fortbewegt und als „Schubschiff“ oder „Schubboot„ bezeichnet wird. Beispiele: Koppelverband (siehe dort), „Päckchen“ (donauspezifischer Begriff für ein Schubboot, das zwei seitlich gekoppelte Leichter schiebt), “Spargel-Verband“ oder nur „Spargel“ oder „2er-SV“ oder „2er“ (Schubboot, das zwei Leichter, die hintereinander gekoppelt sind, schiebt oder Motorgüterschiff mit davor gekoppeltem Leichter), „4er-SV „ oder „4er“ (Schubboot mit 4 Leichtern davor – zweireihig, zweigliedrig) oder 6-Leichter-Verband oder „6er“ (Schubboot, das 6 Leichter schiebt, entweder dreispurig-zweigliedrig oder zweispurig-dreigliedrig).
Synonyme
Abkürzungen
Quellen
Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005