Schiffshebewerk: Unterschied zwischen den Versionen
Aus BAWiki
imported>BAWiki Glossar (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Glossareintrag |name_en=measured level |definition=Bauwerk zum Überwinden einer Fallstufe mit Förderung der Wasserfahrzeuge in einem Trog; Ausgleich des Trogg…“) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(2 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Glossareintrag | {{Glossareintrag | ||
|name_en= | |name_en=ship lift | ||
|definition=Bauwerk zum Überwinden einer Fallstufe mit Förderung der Wasserfahrzeuge in einem Trog; Ausgleich des Troggewichtes z. B. durch Gegengewichte, Schwimmer, Druckkolben. Eine Schiffshebewerksanlage kann aus einem oder mehreren Schiffshebewerken nebst Anlagenzubehör bestehen. Zur Schiffshebewerksanlage gehören auch die Hebewerksvorhäfen. | |definition=Bauwerk zum Überwinden einer Fallstufe mit Förderung der Wasserfahrzeuge in einem Trog.; Ausgleich des Troggewichtes z. B. durch Gegengewichte, Schwimmer, Druckkolben. Eine Schiffshebewerksanlage kann aus einem oder mehreren Schiffshebewerken nebst Anlagenzubehör bestehen. Zur Schiffshebewerksanlage gehören i. S. des ObKat auch die Hebewerksvorhäfen. | ||
|synonyme=Hebewerk | |synonyme=Hebewerk | ||
|quellen=DIN 4054; VV-WSV | |abkuerzungen= | ||
|quellen=DIN 4054; Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005 | |||
|links= | |||
}} | }} |
Aktuelle Version vom 23. Oktober 2019, 10:26 Uhr
Definition
Bauwerk zum Überwinden einer Fallstufe mit Förderung der Wasserfahrzeuge in einem Trog.; Ausgleich des Troggewichtes z. B. durch Gegengewichte, Schwimmer, Druckkolben. Eine Schiffshebewerksanlage kann aus einem oder mehreren Schiffshebewerken nebst Anlagenzubehör bestehen. Zur Schiffshebewerksanlage gehören i. S. des ObKat auch die Hebewerksvorhäfen.
Synonyme
Hebewerk
Abkürzungen
Quellen
DIN 4054; Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005