Liegestelle: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 25. Oktober 2016, 14:48 Uhr
Definition
Außerhalb eines Hafens zum Stillliegen von Wasserfahrzeugen bestimmter Teil einer Wasserstraße am Ufer mit oder ohne Landzugang, wobei die Wasserfahrzeuge ganz oder teilweise im Fahrwasser liegen können. Eine Liegestelle besteht i.d.R. aus mehreren Liegeplätzen. Schleusenkanäle /Schleusenvorhäfen erfüllen vielfach eine Schutzfunktion gegen Hochwasser. Sie können dann als „hochwassergeschützte Liegestellen“ ausgewiesen werden.
Synonyme
Abkürzungen
Quellen
DIN 4054; Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005