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Dienstbürogebäude: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 26. Januar 2016, 15:33 Uhr

Definition

Gebäude, das überwiegend, also mit mehr als 50 % der Nutzfläche, aus Büroräumen und Sozialräumen einer Dienststelle besteht. Bei gemischter Nutzung ist keine Doppelbenennung wie „Dienstbüro- und Dienstwohngebäude“ zu verwenden, sondern allein die Benennung nach der überwiegenden Nutzung.

Synonyme

Verwaltungsgebäude

Abkürzungen

Quellen

Objektkatalog der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005

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