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Binnengewässer: Unterschied zwischen den Versionen

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Gemäß Art. 8 I SRÜ (Seerechtsübereinkommen; Seerecht) werden als i. G. oder Territorialgewässer diejenigen Gewässer bezeichnet, die landeinwärts der Basislinie des Küstenmeeres eines Staates liegen. Die normale Basislinie des Küstenmeeres verläuft dort, wo bei durchschnittlichem Ebbestand die Niedrigwasserlinie liegt. Hierzu gehören an der Nordsee das Wattenmeer (zwischen Festland und vorgelagerter Inselkette) und die Meeresbuchten (z. B. Jadebusen), an der Ostsee die Bodden, Förden, Haffs, Meeresarme (z. B. Schlei), Meeresbuchten und Sunde.
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Aktuelle Version vom 13. Juni 2017, 08:10 Uhr

Definition

Oberirdische Gewässer landwärts der Küstengewässer.

Synonyme

Inneres Gewässer

Abkürzungen

Quellen

DIN 4049-3

Verwandte Begriffe

Weiterführende Links

http://www.rechtslexikon.net/d/innere-gew%C3%A4sser/innere-gew%C3%A4sser.htm (abgerufen am 13.06.2017)


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