Betriebswerkgebäude: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 26. Januar 2016, 15:32 Uhr
Definition
Gebäude, das überwiegend, also mit mehr als 50 % der Nutzfläche, zur Unterbringung von Werkstätten/Werkräumen und/oder Lagern dient. Die Benennung des Gebäudes richtet sich allein nach der überwiegenden Nutzung: Werkstattgebäude oder Lagergebäude. Es kann auch der Oberbegriff „Betriebswerkgebäude“ verwendet werden.
Synonyme
Abkürzungen
Quellen
Objektkatalog der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005