Bauhafen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 23. September 2016, 13:00 Uhr
Definition
Hafen einer Werkstatteinheit. Bauhäfen dienen zugleich als Liegehäfen und vielfach auch als Schutzhäfen für Wasserfahrzeuge der WSV, in Ausnahmefällen auch als öffentliche Schutzhäfen.
Synonyme
Abkürzungen
Quellen
Objektkatalog der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005