Anlagenzubehör: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 26. Januar 2016, 15:32 Uhr
Definition
Gesamtheit aller Teile einer Anlage - neben den anlagenspezifischen Bauwerken und Einrichtungen - mit einer bestimmten Eigenfunktion, die unter anderen Verhältnissen auch selbständige Objekte oder Teil einer anderen Anlage sein können.
Synonyme
Abkürzungen
Quellen
Objektkatalog der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005