Schleusenkanal: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 7. Juni 2016, 09:59 Uhr
Definition
Abschnitt eines staugeregelten Flusses i.d.R. als Durchstich, der als Zufahrt zur Schiffsschleusenanlage vom Fluss abzweigt. Der obere und untere Schleusenkanal bildet ganz oder teilweise den oberen/unteren Schleusenvorhafen als Teil der Schiffsschleusenanlage. Ein Schleusenkanal kann zugleich Kraftwerkskanal sein (z. B. Schleusenkanal Gerlachshausen des Mains, Schleusen- und Kraftwerkskanal Wieblingen des Neckars). Beim Bau eines neuen Schleusenkanals wird der bisherige, wenn er für den Verkehr erhalten bleibt, zum alten Schleusenkanal; wird die Schleuse außer Betrieb genommen, wird der bisherige zum ehemaligen Schleusenkanal.
Synonyme
Abkürzungen
Quellen
DIN 4054; Objektkatalog der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005