Schleusenkanal: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 30. Juli 2015, 08:33 Uhr
Definition
Teil einer Wasserstraße, der als Zufahrt zur Schiffsschleuse vom Fluß abzweigt. Der obere und untere Schleusenkanal bildet ganz oder teilweise den oberen/unteren Schleusenvorhafen als Teil der Schiffsschleusenanlage.
Synonyme
keine
Abkürzungen
keine
Quellen
DIN 4054; VV-WSV 11 02